Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über

Dienstleistungen, insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entkernungsarbeiten und

handwerkliche Nebendienstleistungen, die zwischen TuranX (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen

Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Vertragspartner sind sowohl Verbraucher als auch gewerbliche Unternehmen. Verbraucher ist jede

natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen

noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche

oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines

Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss

(1) Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel eine für den Auftraggeber kostenlose Besichtigung des

betroffenen Objekts durch den Auftragnehmer.

(2) Auf Basis dieser Besichtigung erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot.

Dieses Angebot kann als Festpreisangebot oder nach Aufwand formuliert sein.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder

in sonstiger Textform innerhalb der im Angebot genannten Frist annimmt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Zutritt und Genehmigungen)

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten

Ausführungstermin freien und ungehinderten Zugang zu allen vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und

Flächen zu gewähren.

(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ausreichende Parkmöglichkeiten bzw. Haltezonen (z. B. für

Fahrzeuge und Container) in unmittelbarer Nähe des Objekts zur Verfügung stehen. Soweit hierfür

behördliche Genehmigungen (z. B. Einrichtung einer Halteverbotszone) erforderlich sind, hat der

Auftraggeber diese rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde,

dass der Auftragnehmer dies übernimmt.

§ 4 Wertgegenstände und Fundrechte

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entsorgt oder

entfernt werden sollen, aus dem Objekt zu entfernen oder deutlich zu kennzeichnen.

(2) Werden während der Arbeiten Gegenstände aufgefunden, die offensichtlich einen nennenswerten

finanziellen oder persönlichen Wert besitzen (z. B. Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Münzen), und

Seite 1 von 2befindet sich dieser Fund definitiv im Eigentum des Auftraggebers vor Ort, so werden diese Gegenstände an

den Auftraggeber übergeben.

(3) Für Gegenstände, die vom Auftraggeber nicht vorab entfernt oder gekennzeichnet wurden und die keine

offensichtlichen Wertgegenstände im Sinne des Absatzes 2 darstellen, übernimmt der Auftragnehmer keine

Haftung bei Beschädigung oder Entsorgung.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Der Rechnungsbetrag ist

innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung

angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu zahlen.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei

einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den

vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des

Auftragnehmers.

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