Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über
Dienstleistungen, insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entkernungsarbeiten und
handwerkliche Nebendienstleistungen, die zwischen TuranX (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen
Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Vertragspartner sind sowohl Verbraucher als auch gewerbliche Unternehmen. Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss
(1) Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel eine für den Auftraggeber kostenlose Besichtigung des
betroffenen Objekts durch den Auftragnehmer.
(2) Auf Basis dieser Besichtigung erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot.
Dieses Angebot kann als Festpreisangebot oder nach Aufwand formuliert sein.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder
in sonstiger Textform innerhalb der im Angebot genannten Frist annimmt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Zutritt und Genehmigungen)
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten
Ausführungstermin freien und ungehinderten Zugang zu allen vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten und
Flächen zu gewähren.
(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ausreichende Parkmöglichkeiten bzw. Haltezonen (z. B. für
Fahrzeuge und Container) in unmittelbarer Nähe des Objekts zur Verfügung stehen. Soweit hierfür
behördliche Genehmigungen (z. B. Einrichtung einer Halteverbotszone) erforderlich sind, hat der
Auftraggeber diese rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
dass der Auftragnehmer dies übernimmt.
§ 4 Wertgegenstände und Fundrechte
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entsorgt oder
entfernt werden sollen, aus dem Objekt zu entfernen oder deutlich zu kennzeichnen.
(2) Werden während der Arbeiten Gegenstände aufgefunden, die offensichtlich einen nennenswerten
finanziellen oder persönlichen Wert besitzen (z. B. Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Münzen), und
Seite 1 von 2befindet sich dieser Fund definitiv im Eigentum des Auftraggebers vor Ort, so werden diese Gegenstände an
den Auftraggeber übergeben.
(3) Für Gegenstände, die vom Auftraggeber nicht vorab entfernt oder gekennzeichnet wurden und die keine
offensichtlichen Wertgegenstände im Sinne des Absatzes 2 darstellen, übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung bei Beschädigung oder Entsorgung.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Der Rechnungsbetrag ist
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung
angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu zahlen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei
einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des
Auftragnehmers.
